Versicherungsrecht

Das Privatversicherungsrecht regelt die Beziehungen zwischen Privaten (Versicherungsnehmern) und Versicherungsunternehmen. Maßgebliche, jedoch nicht ausschließliche, Rechtsquelle ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Das Versicherungsrecht als Oberbegriff umfasst zudem in verschiedenen Rechtsquellen auch das Versicherungsunternehmensrecht, das dort besondere Vorschriften für die Versicherungsgesellschaften enthält.

Auswahl und Schwerpunkte unserer Leistungen:

  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten mit Ihrem eigenen Versicherer (Deckungsverfahren).
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen Versicherungsvermittler infolge Falschberatung.