Handelsrecht
Das Handelsrecht ist das „Sonderprivatrecht der Kaufleute“. Es stellt ein spezielles Gebiet des Zivilrechts dar, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Die Geltung des Handelsrechts ist nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) abhängig von der Kaufmannseigenschaft wenigstens einer der beteiligten Parteien.
Auswahl und Schwerpunkte unserer Leistungen:
- Prozessführung vor Zivil- und Schiedsgerichten im Inland, Prozessunterstützung und -betreuung im Ausland.
- Beratung und Vertragsgestaltung im nationalen Handelskauf.
- Gestaltung von Vertriebsverträgen (Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchising usw.).
- Neufassung und Überarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
- Gestaltung von Softwareentwicklungs- und Softwarelizenzverträgen.