Ordnungswidrigkeitenrecht

Mit dem Ordnungswidrigkeitenrecht werden leichtere Gesetzesverstöße und Gesetzesübertretungen geahndet. Wir vertreten Einzelpersonen und Gesellschaften gegenüber den Verwaltungsbehörden im verwaltungsrechtlichen Vorverfahren und gegenüber Gerichten in gerichtlichen Verfahren. Außerdem führen wir die notwendigen Rechtsmittelverfahren durch.